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Google-Fonts-Abmahnung: Was gilt 2026?
Schriftarten, die Ihre Website beim Aufruf von Google-Servern lädt, waren 2022 der Auslöser für tausende Abmahnschreiben. Hier lesen Sie, was das Landgericht München entschieden hat, was die Welle gekostet hat, warum der Fall heute beim Europäischen Gerichtshof liegt und wie Sie Ihre eigene Website in drei Schritten prüfen.
Kurz gesagt: Das Landgericht München I hat am 20. Januar 2022 entschieden, dass die dynamische Einbindung von Google Fonts ohne Einwilligung gegen die DSGVO verstößt (Az. 3 O 17493/20, 100 € Schadensersatz). Der Bundesgerichtshof hat die Grundsatzfragen am 28. August 2025 dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt (Az. VI ZR 258/24), eine Entscheidung steht aus. Unabhängig vom Ausgang gilt technisch: Schriften lokal auf dem eigenen Server hosten, dann findet beim Seitenaufruf keine Übertragung an Google statt. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung, Stand September 2026.
Was das Landgericht München 2022 entschieden hat
Der Fall war unspektakulär: Eine Website band Google Fonts über einen Link zu den Google-Servern ein, so wie es Millionen Seiten tun. Beim Aufruf übermittelt der Browser des Besuchers dabei automatisch seine IP-Adresse an Google, ohne dass der Besucher gefragt wird. Ein Nutzer klagte auf Unterlassung und Schadensersatz.
Das Landgericht München I gab ihm mit Urteil vom 20. Januar 2022 recht (Az. 3 O 17493/20). Die IP-Adresse ist ein personenbezogenes Datum, die Weitergabe an Google ohne Einwilligung verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Erschwerend kam hinzu, dass die Daten an einen Server in den USA gingen. Das Gericht sprach dem Kläger 100 € immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO zu und verpflichtete den Betreiber, die Einbindung zu unterlassen.
Wichtig für die Einordnung: Das Urteil betrifft die dynamische Einbindung, also das Nachladen der Schrift von Google-Servern bei jedem Aufruf. Wer die Schriftdateien auf dem eigenen Server ablegt, nutzt dieselben Schriften, überträgt aber keine Besucherdaten an Google. Genau darauf stellte auch das Gericht ab: Die Übertragung war vermeidbar.
Die Abmahnwelle 2022: Was sie gekostet hat
Ab Herbst 2022 erhielten tausende Website-Betreiber in Deutschland nahezu gleichlautende Schreiben. Die Absender beriefen sich auf das Münchner Urteil und boten an, gegen Zahlung von 170 € auf ein Gerichtsverfahren zu verzichten.
Am 21. Dezember 2022 ließ die Generalstaatsanwaltschaft Berlin Büros und Wohnungen eines Rechtsanwalts und seines Mandanten durchsuchen. Der Vorwurf laut Polizeimeldung: teils versuchter Abmahnbetrug und versuchte Erpressung in mindestens 2.418 Fällen. Rund 2.000 Betroffene hatten das Angebot angenommen und gezahlt, 420 Abgemahnte hatten Anzeige erstattet. Die Ermittler erwirkten Arrestbeschlüsse über insgesamt 346.000 €. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft wussten die Absender, dass die geltend gemachten Ansprüche keine Grundlage hatten, weil die Website-Aufrufe gezielt und automatisiert erfolgten.
Womit Sie im Ernstfall rechnen müssen
- Die Forderung selbst: In der Welle 2022 waren es 170 € je Schreiben. Das Landgericht München hatte im Einzelfall 100 € zugesprochen.
- Eigene Kosten: Die anwaltliche Prüfung eines Schreibens und, falls es zum Verfahren kommt, Gerichts- und Anwaltskosten. Die Höhe hängt vom Einzelfall ab.
- Zeit und Unsicherheit: Fristen, Schriftwechsel, Nachbesserung der Website. Das ist meist der größte Posten.
Nicht jedes Schreiben ist berechtigt, wie das Berliner Verfahren zeigt. Zahlen Sie deshalb nicht ungeprüft und lassen Sie das Schreiben von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen.
Wo der Streit heute steht: BGH und EuGH
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 28. August 2025 (Az. VI ZR 258/24) ein Verfahren aus dieser Welle ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Der Beklagte hatte nach den Feststellungen über 100.000 automatisierte Website-Aufrufe durchführen lassen, um Verstöße zu dokumentieren und anschließend Geld zu fordern.
Der BGH will vom EuGH drei Dinge wissen:
- Ist eine dynamische IP-Adresse ein personenbezogenes Datum, wenn sie beim Seitenaufruf automatisch an einen Server in den USA übermittelt wird?
- Welche Anforderungen gelten für einen immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO, wenn der Betroffene den Verstoß bewusst und massenhaft selbst herbeigeführt hat?
- Wo liegt die Grenze zum Rechtsmissbrauch, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs künstlich geschaffen werden?
Stand September 2026 steht die Entscheidung des EuGH aus. Für Website-Betreiber heißt das: Ob provozierte Aufrufe Schadensersatz auslösen, ist offen. Dass die Übertragung von Besucherdaten an Google ohne Rechtsgrundlage ein Datenschutzproblem ist, stellt keine der Vorlagefragen infrage. Die sichere Seite bleibt die technische: Schriften lokal hosten, dann gibt es keine Übertragung, über die gestritten werden könnte.
So prüfen Sie Ihre Website in 3 Schritten
- Quelltext durchsuchen. Öffnen Sie Ihre Startseite im Browser und drücken Sie Strg+U (Mac: Cmd+Alt+U). Suchen Sie mit Strg+F nach fonts.googleapis.com und fonts.gstatic.com. Ein Treffer im Kopfbereich der Seite bedeutet: Die Schrift wird bei jedem Aufruf von Google geladen.
- Netzwerk-Verkehr ansehen. Öffnen Sie die Entwicklertools (F12), wechseln Sie in den Reiter Netzwerk, filtern Sie nach Schriftarten und laden Sie die Seite neu. Erscheint eine Google-Domain in der Liste, baut Ihre Seite die Verbindung auf. Prüfen Sie auch Unterseiten: Themes, Cookie-Banner und Kartenplugins laden oft eigene Schriften nach.
- Stylesheets kontrollieren. Auch in CSS-Dateien kann eine @import-Regel auf Google verweisen, ohne dass der Quelltext der Seite selbst einen Treffer zeigt. Bei WordPress finden Sie in vielen Themes und Page-Buildern eine Option, Google Fonts lokal zu laden.
Wenn Sie Ihre Seite ohnehin auf den Prüfstand stellen wollen: Der kostenlose Website-Check misst Ladezeit, Technik und Mobil-Darstellung Ihrer aktuellen Website und liefert einen zweiseitigen Bericht. Die Schriftarten-Prüfung nehmen Sie mit den drei Schritten oben in wenigen Minuten selbst vor.
Wie der Relaunch das Problem löst
Bei einem Neubau mit websitepolitur.de liegen alle Schriften auf Ihrem eigenen Server, auch auf dieser Seite hier. Es gibt keinen Link zu Google-Servern, also auch keine Übertragung von Besucherdaten beim Aufruf. Das ist Teil der DSGVO-Ausstattung, die in jedem unserer Pakete enthalten ist, zusammen mit SSL-Verschlüsselung, Impressum und Datenschutzerklärung.
Das gleiche Prinzip lohnt sich für Karten, Videos und Statistik-Tools: Jede Verbindung zu fremden Servern beim Seitenaufruf ist eine Datenübertragung, die Sie begründen müssen.
Die drei Pakete kosten einmalig 990, 1.490 oder 2.490 € zzgl. USt. Texte, Design, Mobil-Optimierung, DSGVO, SSL und der Umzug von Domain und E-Mail sind enthalten. Details und einen Rechner, der aus Ihrem Bedarf das passende Paket macht, finden Sie auf der Preisseite, die Paketübersicht auf der Startseite.
Häufige Fragen zur Google-Fonts-Abmahnung
Ist Google Fonts verboten?
Nein. Beanstandet wurde nicht die Schrift, sondern die Übertragung der IP-Adresse jedes Besuchers an Google ohne Rechtsgrundlage. Wer die Schriftdateien herunterlädt und vom eigenen Server ausliefert, nutzt dieselben Schriften ohne diese Übertragung. Die offenen Lizenzen der Google Fonts erlauben das lokale Hosten.
Was kostet eine Google-Fonts-Abmahnung?
In der Abmahnwelle 2022 wurden meist 170 € pro Schreiben gefordert. Das Landgericht München I hatte im Einzelfall 100 € Schadensersatz zugesprochen. Im Streitfall kommen eigene Anwalts- und Verfahrenskosten dazu, deren Höhe vom Einzelfall abhängt. Ob bei massenhaft provozierten Aufrufen überhaupt ein Anspruch besteht, prüft derzeit der Europäische Gerichtshof.
Ich habe ein Abmahnschreiben wegen Google Fonts bekommen. Was jetzt?
Nicht ungeprüft zahlen und die Frist im Schreiben notieren. Prüfen Sie, ob Ihre Website tatsächlich Schriften von Google-Servern lädt, sichern Sie den aktuellen Stand als Beleg und lassen Sie das Schreiben anwaltlich prüfen. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat 2022 gegen Absender solcher Schreiben wegen des Verdachts auf Abmahnbetrug ermittelt, nicht jede Forderung ist berechtigt.
Wie hoste ich Google Fonts lokal?
Die Schriftdateien im Format WOFF2 herunterladen, auf den eigenen Server legen, per @font-face im Stylesheet einbinden und anschließend den Link zu fonts.googleapis.com entfernen. Bei WordPress bieten viele Themes und Plugins eine Option dafür. Beim Relaunch mit websitepolitur.de sind lokal gehostete Schriften in jedem Paket enthalten.
Betrifft das auch Google Maps, YouTube oder Analytics?
Das Prinzip ist dasselbe: Jede Einbindung, die beim Seitenaufruf eine Verbindung zu fremden Servern aufbaut, überträgt die IP-Adresse des Besuchers. Für solche Dienste braucht es eine Rechtsgrundlage, in der Praxis meist eine Einwilligung über einen Consent-Banner, bevor der Dienst lädt.
Quellen
- LG München I, Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20: dejure.org, Besprechung bei IT-Recht Kanzlei
- Polizei Berlin, Pressemitteilung vom 21.12.2022 zu den Durchsuchungen nach der Abmahnwelle: berlin.de; Bericht bei LTO
- BGH, Beschluss vom 28.08.2025, Az. VI ZR 258/24 (Vorlage an den EuGH): dejure.org, Einordnung bei IT-Recht Kanzlei und im Shopbetreiber-Blog
Keine Rechtsberatung. Stand September 2026, die Entscheidung des EuGH steht aus. Bei einem konkreten Schreiben wenden Sie sich an eine Anwältin oder einen Anwalt.
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